Rundfunkbeitrag, Führerschein, Versicherungen
Welche Änderungen 2013 auf uns zukommen
2013 bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Wir stellen Ihnen eine Auswahl der wichtigsten Neuerungen vor.
Briefe
Ein Standardbrief kostet statt 55 jetzt 58 Cent. Das Porto für einen Maxibrief wird um 20 Cent teurer und kostet jetzt 2,40 Euro. Tipp: Wer noch alte Marken hat, kann sich "Ergänzungsmarken" mit den fehlenden Cent-Beträgen kaufen.
GEZ-Gebühr
Die Rundfunkgebühr wird abgeschafft, dafür gibt es jetzt den Rundfunkbeitrag. Dieser ist pro Wohnung bzw. pro Haushalt fällig und beträgt
17,98 Euro. Egal ist nun, wie viele Rundfunkgeräte man besitzt oder ob man überhaupt welche hat.
(Foto: iStockphoto/Thinkstock)
Praxisgebühr
Die 10-Euro-Gebühr, die wir in jedem Quartal beim Arztbesuch zahlen mussten, entfällt!
Versicherungen
Bei Versicherungen gelten ab sofort Unisex-Tarife. Das heißt, dass in neuen Verträgen keine unterschiedlichen Beiträge mehr für Männer und Frauen enthalten sind. Bislang durften die Versicherungsgesellschaften das Geschlecht als "Risikofaktor" bei der Berechnung der Tarife mit einbeziehen. Übrigens: Alte Verträge werden nicht angepasst.
Der Rentenbeitrag sinkt,
der Pflegebeitrag erhöht sich
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Die Pflegeversicherung wird dagegen teurer. Wir zahlen nun 2,05 des Einkommens für die Versicherung statt 1,95 Prozent. Versicherte, die älter als 23 Jahre und kinderlos sind, zahlen zudem weitere 0,25 Prozent mehr.
(Foto: Stockbyte/Thinkstock)
Mini-Jobs
Die Verdienstgrenze von Minijobbern erhöht sich um 50 Euro auf 450 Euro. Zudem gilt nun auch beim Minijob die Rentenversicherungspflicht. Wer keinen Zuschuss zur Rentenversicherung zahlen möchte, kann Rentenversicherungsfreiheit beantragen.
Fernbusse
Für weite Strecken, für die es bislang nur eine Bahnverbindung gab, könnte es künftig eine Alternative geben: Seit 1. Januar dürfen Fernbusse wie "MeinFernbus" oder "FLIXBUS" Verbindungen zwischen Städten anbieten. So kann man nun z. B. günstig von München nach Tübingen mit dem Bus fahren.
Führerschein
Wer ab 19. Januar 2013 seinen Führerschein macht, erhält die Fahrerlaubnis nur für 15 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss man sie neu beantragen. Das ist aber ohne ärztliche Untersuchung oder Fahrprüfung möglich.
(Foto: iStockphoto/Thinkstock)
Kita-Plätze
Ab August 2013 müssen Städte und Gemeinden einen Betreuungsplatz für jedes Kind ab einem Jahr in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter anbieten. Noch fehlen bundesweit viele dieser Plätze.
Betreuungsgeld
Der August bringt zudem das Betreuungsgeld. Eltern können 100 Euro pro Monat für ihre unter dreijährigen Kinder beziehen, wenn sie sie nicht in eine Kindertagesstätte oder zur Tagesmutter bringen, sondern sich selbst um die Kleinen kümmern.
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