Steuerfreibeträge erhöhen sofort das Monats-Netto
Vermutlich lag die neue Lohnsteuerkarte für 2009 auch schon in Ihrem Briefkasten. Unser Tipp: Leiten Sie sie nicht unbesehen an den Arbeitgeber weiter. Denn statt später eine Steuererstattung zu beantragen, können Sie sich auch vorab Freibeträge eintragen lassen. Ergebnis: Das Monats-Netto steigt! Berücksichtigt werden können Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen. Dazu zählen unter anderem:
Kinderbetreuung: Für jedes Kind bis
14 Jahre werden zwei Drittel der Betreuungskosten anerkannt, maximal
allerdings 4 000 Euro. Bedingung: Der alleinerziehende Elternteil oder
beide Eltern sind berufstätig.
Pflege von Angehörigen: Für die Pflege von schwerbehinderten nahen Angehörigen gibt es einen Freibetrag von 924 Euro/Jahr.
Entfernungspauschale: Auch wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale noch aussteht, können sich Berufspendler einen Freibetrag eintragen lassen. Dabei gilt: Wenn Sie die volle Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte angeben, wird das Finanzamt diese Angaben um die ersten 20 km kürzen. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Dann wird die ungekürzte Pauschale eingetragen. Der Haken: Sie müssen – je nach Entscheidung des BVerfG – mit Nachzahlungsforderungen rechnen. (Foto rechts: MEV)
Unterhalt: Wenn der Zahlungsempfänger einverstanden ist, können Unterhaltsleistungen bis zu einer Höhe von 13 805 Euro berücksichtigt werden. Im Gegenzug muss derjenige, der den Unterhalt bekommt, die Leistungen als Einkünfte versteuern.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ab 2009 soll es einen gemeinsamen Höchstbetrag für Dienstleister wie Handwerker, Putzfrau oder Pflegepersonal geben. Es können insgesamt bis zu 20 000 Euro angegeben werden. In der Regel werden maximal 20 %, also 4000 Euro, anerkannt. Wer die Kosten für das kommende Jahr noch nicht kennt, schätzt und begründet sie.
Zweitwohnung: Wer aus Jobgründen eine Zweitwohnung hat, kann dafür im Voraus einen Freibetrag geltend machen. Das geht aber nur, wenn man am ersten Wohnsitz auch einen eigenen Hausstand hat – und nicht etwa mietfrei bei den Eltern wohnt.
Arbeitsmittel wie Computer, Drucker
oder Scanner, die beruflich genutzt werden. Wenn Sie
dafür mehr als
410 Euro ausgeben, müssen die Kosten allerdings auf mehrere Jahre
verteilt werden. Beispiel: Sie kaufen einen Rechner für 750 Euro. Dafür
können über drei Jahre je 250 Euro eingetragen werden. (Foto links: MEV)
Freibetrag eintragen – so geht’s:
Angeben: Tragen Sie Ihre voraussichtlichen Ausgaben in das Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2009“ ein (gibt’s beim Finanzamt). Abschicken: Schicken Sie den Antrag plus evtl. Nachweise an das zuständige Finanzamt. Abwarten: Sind alle Voraussetzungen (z. B. Mindestbeträge) erfüllt, trägt das Amt den Freibetrag ein und schickt die Karte an Sie zurück. Abgeben: Reichen Sie die Karte beim Arbeitgeber ein. Der muss die Freibeträge bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigen.
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