Tappen Sie nicht in die Vertragsfalle
Fitness-Studio
Nach der Schlemmerei an Weihnachten und Silvester möchten die meisten die zugenommenen Pfunde gleich wieder los werden. Der gute Vorsatz, im neuen Jahr mehr Sport zu treiben, führt gerade jetzt viele ins Fitness-Studio. Ein Vertrag ist schnell unterschrieben, doch da lauern oft Fallstricke. Hohe Jahresbeiträge und lange Laufzeiten können die Fitness-Lust schmälern. Unsere Tipps:

(Foto: Jupiterimages/Brand X Pictures/Thinkstock)
Angebot und Leistung vor Beitritt kritisch prüfen: Gibt es genügend Geräte und Trainer? Passen die Öffnungszeiten? Wie lang ist der Weg zwischen Studio und Arbeitsplatz oder Wohnung? Gute Studios bieten zudem ein unverbindliches kostenloses Probetraining an.
Vertragslaufzeiten gelten meist für ein halbes oder ganzes Jahr (Kündigungsfrist beachten!). Tipp: Als Anfänger lieber eine Probezeit vereinbaren oder eine Zehnerkarte kaufen. So kann man reinschnuppern und problemlos wieder aussteigen.
Kündigungen vor Ende der Laufzeit sind nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei langer Krankheit oder Schwangerschaft. Wer umzieht, kann nur kündigen, wenn er das Einzugsgebiet des Studios verlässt. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld über diese Regelungen informieren. Vorsicht! Im Kleingedruckten steht oft eine automatische Vertragsverlängerung.
Bei Unfällen und Diebstahl haftet der Betreiber. Vertragsklausel wie „Benutzung auf eigene Gefahr“ sind daher unwirksam.
Eigene Getränke sind im Sportstudio erlaubt. Nur Glasflaschen dürfen aus Sicherheitsgründen verboten werden.
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