Die besten Tipps für Online-Verkäufer
eBay: Verkaufen leicht gemacht
Sie möchten Ihren Kleiderschrank entrümpeln und wissen nicht wohin damit? Versteigern Sie doch alles im Internet.
Ein Online-Marktplatz wie eBay ist dafür perfekt, denn bei über 14 Millionen Mitgliedern in Deutschland findet garantiert jedes Teil seinen Liebhaber.
So setzen Sie Ihren Artikel richtig in Szene:
- Wählen Sie eine eindeutige und aussagekrätige Artikelbezeichnung, so dass Ihr Angebot leicht von Käufern gefunden werden kann
- In der Artikel-Beschreibung sollten die wichtigsten Angaben zum Produkt korrekt und möglichst umfassend angegeben werden (z.B. Größe, Material, Pflegehinweise, Zustand des Artikels, Etiketten, ...). Unser Tipp: Schauen Sie doch mal, wie geübte eBay-Verkäufer ihre Artikel beschreiben.
Fotografieren Sie Ihren Artikel, denn das erhöht die Verkaufs-Chance. Unser Tipp: Achten Sie darauf den Artikel vor einem neutralen Hintergrund zu fotografieren und, dass wichtige Details sichtbar sind (z. B. Farbe, Material, Verarbeitung). Foto: www.peter-eis.com
So stellen Sie einen Artikel ein:
- Registieren Sie sich bei eBay und legen Sie ein Verkäuferkonto an. Klicken Sie dazu auf „verkaufen” – und füllen Sie alle Angaben aus.
- Um ein Angebot einzustellen, klicken Sie anschließend auf „verkaufen” und wählen dann das Verkaufsformular aus. Hier können Sie Ihren Artikel beschreiben, Angaben zu Preis, Zahlungsmethode und Versand machen.
- Legen Sie beim Ausfüllen des Verkaufsformulars fest, ob Sie den Artikel per Auktion oder zum Festpreis (Sofort-Kauf) anbieten. Bei einer Auktion setzen Sie außerdem die Dauer fest.
- Achtung: Bei jedem Verkauf bei ebay fallen Gebühren an. Hier finden Sie einen Überblick über die Gebühren bei eBay.
Verwalten Ihrer Verkäufe:
Unter „Mein eBay” können Sie Ihre Verkäufe verwalten, Fragen von Interessenten beantworten und den Überblick über Ihre Angebote behalten.
Verkauf abschließen:
Wenn Ihr Artikel erfolgreich verkauft wurde, schickt eBay Ihnen automatisch eine E-Mail mit Lieferadresse und Kontaktdaten des Käufers. Sobald das Geld bei Ihnen eingegangen ist, können Sie den Artikel verschicken. Geben Sie anschließend eine Bewertung für den Käufer ein. Das Bewertungsprofil informiert andere über die Zuverlässigkeit des Käufers.
Umtausch:
Private Verkäufer unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz, d. h. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihre Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb einer bestimmten Frist zurückzunehmen.
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